Ultraschall-Untersuchung der inneren Organe

Wir bieten Ihnen diese medizinisch sinnvollen Zusatzuntersuchungen an, da sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge nicht vorgesehen sind:

Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist in diesem Fall gesetzlich ausgeschlossen. Dies sollen Sie bei Ihrer Entscheidung wissen und berücksichtigen. Überlegen Sie sich in aller Ruhe, ob Sie diese Möglichkeit für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen möchten.